Arbeitsschutz im BMO
Worum geht es im Arbeitsschutz?
Ziel ist es, die Beschäftigten wirksam vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz. Es verpflichtet den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden.
Zur Beurteilung der Arbeitsplätze dient die Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein Verfahren,
- Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten systematisch zu ermitteln,
- das Risiko der ermittelten Gefährdungen zu beurteilen,
- Schutzmaßnahmen festzulegen, umzusetzen und in ihrer Wirksamkeit zu prüfen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im BMO.
Kontakt
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Koordinator für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sicherheitsfachkraft
christian.wennmann AT bmo-vechta.de
Abteilung Verwaltung
Kolpingstraße 14
49377 Vechta