Missio Canonica
Kirchliche Bevollmächtigung für den katholischen Religionsunterricht (Missio Canonica)
Wer nach dem Abschluss des Lehramtsstudiums der Katholischen Theologie (Master Lehramt Katholische Theologie oder Katholische Religion) und nach dem erfolgreichen Abschluss des Vorbereitungsdienstes (Staatsprüfung Lehramt Katholische Religion) oder nach einem anderen gleichwertigen Abschluss katholischen Religionsunterricht im Offizialatsbezirk Oldenburg erteilen möchte, muss hierzu in besonderer Weise durch den Bischöflichen Offizial und Weihbischof bevollmächtigt werden.
Mit der Beantragung der Missio Canonica gibt die Religionslehrerin bzw. der Religionslehrer das Versprechen ab, im Rahmen des schulischen Bildungsauftrages den katholischen Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche und in ökumenischem Geist glaubwürdig zu erteilen und zugleich ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben.
Vorläufige kirchliche Bevollmächtigung (für den Vorbereitungsdienst)
Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes wird eine vorläufige kirchliche Bevollmächtigung verliehen. Diese ist mit dem entsprechenden Antragsformular zu beantragen. Die dort aufgeführten Anlagen sind dem Antrag beizufügen (Master-Zeugnis Lehramtsstudium Katholische Theologie oder Katholische Religion, beglaubigte Kopien der Taufurkunde sowie von Bescheinigungen der Erstkommunion und der Firmung sowie des Studienbegleitbriefes zum Mentorat).
Die diözesane Zuständigkeit während des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach dem Ort des Studienseminars, in dem die Ausbildung stattfindet. Der Antrag ist also an die zuständige Stelle des Bistums zu richten, in dessen Bereich das Studienseminar liegt. Sofern sich das Studienseminar im oldenburgischen Teil der Diözese Münster befindet, ist somit die Abteilung Schule des Bischöflich Münsterschen Offizialats Oldenburg in Vechta zuständig. Die niedersächsischen Bistümer und das Bischöflich Münstersche Offizialat erkennen die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung gegenseitig an.
Missio Canonica (für die unbefristete Einstellung als Religionslehrerin oder Religionslehrer)
Die Beantragung der Missio Canonica erfolgt bei der unbefristeten Anstellung als Religionslehrerin bzw. Religionslehrer.
Das bedeutet:
Wenn - wie im Regelfall - bereits die vorläufige kirchliche Bevollmächtigung für den Vorbereitungsdienst verliehen worden ist, muss bei der unbefristeten Anstellung als Religionslehrerin bzw. Religionslehrer ein Antrag auf Verleihung der Missio Canonica als der unbefristeten kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts gestellt werden. Die diözesane Zuständigkeit für diese Verleihung richtet sich nach dem Ort der Schule. Liegt diese im oldenburgischen Teil der Diözese Münster, ist ein entsprechender Antrag an die Abteilung Schule des Bischöflich Münsterschen Offizialats (BMO) in Vechta zu richten. Dieser Antrag enthält eine von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zu unterzeichnende Erklärung, in der diese bzw. dieser das Versprechen abgeben, den Religionsunterricht in Übereinstimmung mit der Lehre der Katholischen Kirche und in ökumenischem Geist glaubwürdig zu erteilen und ein Zeugnis christlichen Lebens in Schule und Unterricht zu geben. Diesem Antrag sind beglaubigte Kopien der Zeugnisse des erfolgreichen Abschlusses des Lehramtsstudiums Katholische Theologie oder Katholische Religion und des erfolgreichen Abschlusses des Vorbereitungsdienstes wie auch wiederum der Taufurkunde sowie entsprechende Bescheinigungen der Erstkommunion und der Firmung beizufügen. Dem Antrag beizufügen ist zudem ein Referenzschreiben einer Person, die im kirchlichen Verkündigungsdienst tätig ist, aber nicht beruflich an der Ausbildung von Religionslehrkräften beteiligt ist. Liegt der Antrag mit allen erforderlichen Dokumenten der Abteilung Schule vor, wird ein Termin für ein persönliches Gespräch der angehenden Religionslehrerin bzw. des angehenden Religionslehrers mit der Leiterin bzw. dem Leiter der Abteilung Schule des BMO oder mit der Referentin bzw. des Referenten für Religionspädagogik in der Abteilung Schule vereinbart. Nach diesem Missio-Gespräch leitet die Abteilung Schule dem Bischöflichen Offizial eine Empfehlung zur Verleihung der Missio Canonica an die angehende Religionslehrkraft zu.
Die Verleihung der Missio-Urkunden durch den Bischöflichen Offizial erfolgt schließlich im Rahmen einer Missiofeier, zu der die Abteilung Schule alle angehenden Religionslehrkräfte eines Jahrgangs einlädt.
Kontakt
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Religionspädagogik und Lehrerfortbildungen
anja.heckmann-hollmann AT bmo-vechta.de
Abteilung Schule
Kolpingstraße 20
49377 Vechta