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Aktuelles

Dr. Antonius Hamers zum Diözesanadministrator im Bistum Münster gewählt

10. März 2025 - Oldenburger Münsterland

Dr. Klaus Winterkamp zum Ständigen Vertreter des Diözesanadminstrator ernannt – Wilfried Theising bleibt Offizial in Vechta.

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Diözesanadminstrator im Bistum Münster Dr. Antonius Hamers

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Weihbischof Wilfried Theising

Münster (pbm/sk) Das Domkapitel am St.-Paulus-Dom in Münster hat in seiner Eigenschaft als Konsultorenkollegium am 10. März Domkapitular Dr. Antonius Hamers (55) zum Diözesanadministrator für das Bistum Münster gewählt. Hamers hat die Wahl angenommen und übernimmt damit ab sofort übergangsweise und bis zum Amtsantritt des neuen Bischofs die Leitung des Bistums Münster. Er bleibt zudem Leiter des Katholischen Büros in Düsseldorf.

Der Diözesanadministrator ernannte Dr. Klaus Winterkamp (58) zu seinem Ständigen Vertreter. Diesem obliegt damit die allgemeine Vertretung des Diözesanadministrators im Bereich der Verwaltung. Zugleich bestätigte Hamers den bisherigen Offizial des Offizialatsbezirkes Oldenburg, das ist der niedersächsische Teil des Bistums Münster, Weihbischof Wilfried Theising, in dessen Amt. Zum 9. März hatte Papst Franziskus das altersbedingte Rücktrittsgesuch des bisherigen Bischofs von Münster, Dr. Felix Genn, angenommen, der am 6. März 75 Jahre alt geworden war.

Antonius Hamers
Antonius Hamers wurde 1969 in Lennestadt geboren. Der promovierte Jurist hatte vor seinem Theologiestudium von 1998 bis 2001 als Referent beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in Köln und Berlin gearbeitet. 2008 wurde Hamers zum Priester geweiht und wirkte dann für drei Jahre als Kaplan in Mettingen. 2011 wurde Hamers Polizeidekan für die Diözese Münster und arbeitete zugleich bis 2020 in der Pfarrseelsorge in Münster-Amelsbüren-Hiltrup. Seit 2014 leitet Hamers das Katholische Büro in Düsseldorf. Das Katholische Büro ist die Kontaktstelle der nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer zur Landesregierung, zu den Ministerien, zu politischen Parteien, Institutionen und Verbänden sowie zu den evangelischen Landeskirchen. 2020 wurde Hamers residierender Domkapitular am St.-Paulus-Dom in Münster und 2024 Stellvertretender Generalvikar.

Klaus Winterkamp
Klaus Winterkamp wurde 1966 in Münster geboren. Nach der Priesterweihe 1992 war er Kaplan in Ahlen und Recklinghausen. 2001 schloss er seine Promotion zum Dr. theol. ab und wurde Pfarrer in Bocholt. 2008 wurde er zusätzlich Dechant des Dekanats Bocholt. 2010 wechselte er als Vorsitzender zum Caritasverband für die Diözese Münster. 2013 wurde er Domkapitular am St.-Paulus-Dom in Münster. 2015 beendete er seine Tätigkeit als Vorsitzender des Diözesancaritasverbandes und wurde Diözesanbeauftragter für den 101. Deutschen Katholikentag, der 2018 in Münster stattfand. Seit Oktober 2018 hatte er das Amt des Generalvikars inne. Als Generalvikar war er Stellvertreter des Bischofs und Leiter der Bistumsverwaltung, des Bischöflichen Generalvikariates. Diese Aufgabe wird er auch in der neuen Funktion als Ständiger Vertreter des Diözesanadministrators wahrnehmen.

Diözesanadministrator
Im Kirchenrecht heißt es, dass für das Amt des Diözesanadministrators gültig nur bestellt werden kann, wer Priester ist und das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat. Zum Diözesanadministrator ist ein Priester zu bestellen, der sich durch Wissen und Klugheit auszeichnet. Der Diözesanadministrator erlangt mit der Annahme der Wahl die Amtsgewalt. Er besitzt die Leitungsgewalt eines Diözesanbischofs, allerdings mit der Einschränkung, dass er keine Maßnahmen treffen kann, die wesentliche und längerfristige Veränderungen mit sich bringen und damit den künftigen Bischof längerfristig binden.

Wie geht es weiter? Wie erfolgt die Bischofswahl?
Bis zur Amtseinführung des künftigen Bischofs von Münster leitet der Diözesanadministrator das Bistum. Der Bischofssitz ist so lange vakant. Rechtsgrundlage für die Wahl des Bischofs von Münster ist das 1929 zwischen dem Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl geschlossene Preußenkonkordat. Das Preußenkonkordat wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den auf ehemals preußischem Territorium jeweils neugegründeten Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und behielt auf diese Weise seine Gültigkeit. Der Text des Preußenkonkordats findet sich u.a. hier: https://spcp.prf.cuni.cz/dokument/k-prus.htm

Das Verfahren sieht – verkürzt – so aus:
Verschiedene Räte und Gremien auf Bistumsebene werden wie bisher eingeladen, Menschen zu nennen, die sie sich als künftigen Bischof von Münster vorstellen können. Die Nuntiatur wird auch die (Erz-)Bischöfe der übrigen ehemals preußischen Bistümer um eigene Kandidatenvorschläge bitten.

Das Domkapitel am St.-Paulus-Dom hat beschlossen, die Beteilung von Laien an der Bestellung des Diözesanbischofs von Münster zu stärken, soweit es die kirchenrechtlichen Bestimmungen und das Preußenkonkordat zulassen. Neu im Bistum Münster ist, dass das Domkapitel erstmals den Diözesanrat – das oberste synodale Gremium der Diözese – gebeten hat, 16 Mitglieder zu benennen, die gemeinsam mit den 16 stimmberechtigten Mitgliedern des Domkapitels über den künftigen Bischof beraten werden. Dabei soll zunächst über das notwendige Profil gesprochen werden, ehe auch konkrete Namensvorschläge diskutiert werden. Auf Grundlage dieser Beratungen stellt das Domkapitel dann die Liste zusammen, die an den Apostolischen Nuntius, das ist der Botschafter des Papstes in Deutschland, geht.

Der Nuntius prüft diese Liste und gibt im Anschluss Namensvorschläge nach Rom weiter, von wo – über das Dikasterium für die Bischöfe und den Heiligen Vater – letztlich eine Liste mit drei Namen (Terna) zurück ans Domkapitel geht, das aus dieser Liste in geheimer Wahl den Bischof von Münster wählt. Für die Wahl ist die absolute Mehrheit erforderlich. Sollte diese in zwei Wahlgängen kein Kandidat erreichen, reicht die einfache Mehrheit. Der Gewählte wird dann gefragt, ob er die Wahl annimmt. Auch die Landesregierungen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen werden angefragt, ob Bedenken politischer Art gegen den Gewählten bestehen.

Der künftige Bischof von Münster muss mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren Priester sein. Ferner wird von ihm verlangt, dass er einen ausgeglichenen und festen Charakter besitzt, theologisch erfahren und zum Leitungsamt geeignet ist und durch persönliche Frömmigkeit und soziale Kompetenz den Gläubigen ein guter Hirte sein kann.