Nordenham/Münster/Vechta, 23. November 2023. Das Bischöflich Münstersche Offizialat in Vechta und der Unabhängige Interventionsbeauftragte des Bistums Münster, Peter Frings, nehmen Stellung zu verschiedenen Presseberichten über den Einsatz von Pfarrer K. als Seelsorger in der Pfarrei St. Willehad Nordenham.
In verschiedenen Veröffentlichungen sind Darstellungen und Behauptungen bezüglich eines kirchenrechtlichen Verfahrens gegen Pfr. K. zitiert und referiert worden, sowohl im Zusammenhang mit den Vorwürfen als auch hinsichtlich der kirchenrechtlichen Bewertung der Vorwürfe, die so nicht unwidersprochen stehen bleiben können. Zur Vermeidung von Missverständnissen sind daher die folgenden Klarstellungen erforderlich.
Auflagen gelten weiterhin
Der Interventionsbeauftragte Frings erklärt, dass Pfr. K. entgegen anderslautenden Behauptungen weiterhin nur unter klaren Verhaltensanforderungen als Seelsorger tätig ist. Die in den Dekreten von Bischof Felix formulierten Auflagen hat Offizial und Weihbischof Theising für den weiteren Einsatz von Pfr. K. uneingeschränkt übernommen. Demnach darf Pfr. K. bis Ende 2026 keine weiblichen Einzelpersonen unter 27 Jahren in seiner Wohnung empfangen oder im Rahmen anderer Verabredungen (Essenseinladungen, Ausflüge etc.) treffen. Auch eine Begleitung von Pilgerreisen und sonstigen religiösen Veranstaltungen ist nur zusammen mit anderen erwachsenen Personen möglich. Außerdem muss Pfr. K. weiterhin eine Beratung aufsuchen. Die regelmäßige Teilnahme wird durch die Interventionsstelle des Bistums Münster nachgehalten. „Die Berichterstattung der vergangenen Tage hat den Eindruck erweckt, die Auflagen seien aufgehoben und alle Verfahren seien abgeschlossen. Das ist nicht richtig“, erklärt Peter Frings.
Zur Natur der Vorwürfe
Das Bistum Münster, das Bischöflich Münstersche Offizialat Vechta und der Interventionsbeauftragte hatten im Zusammenhang mit der Beurlaubung von Pfr. K. im Jahr 2022 und 2023 stets von Vorwürfen grenzverletzenden Verhaltens gesprochen – nicht von dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs, wie nun fälschlicherweise behauptet wurde.
Auslöser der Intervention
Die neuerliche Untersuchung der Vorfälle im Jahr 2022 wurde ausgelöst durch eine Entscheidung der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA). Diese hatte einer betroffenen Frau im Jahr 2022 eine Anerkennungszahlung für erlittenes Leid zugebilligt – unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung der Vorwürfe. Vor diesem Hintergrund hatte das Bistum Münster eine neuerliche Prüfung des Sachverhalts initiiert und Pfr. K. beurlaubt. In diesem Zuge veröffentlichte das Bistum selbst die Information über die neuerliche Prüfung des Sachverhalts und die Beurlaubung von Pfr. K. Die jetzige Darstellung in Medienberichten, die Prüfung im Jahr 2022 sei nur eine Folge von Presseveröffentlichungen, ist nicht richtig.
Über die korrekten Sachverhalte sowie über den aktuellen Verfahrensstand hat der Leiter der Abteilung Seelsorge-Personal im Bischöflich Münsterschen Offizialat, Dr. Markus Wonka, die Gremien der Pfarrei St. Willehad am 6. November 2023 detailliert und umfassend unterrichtet.
Nach Abschluss der kirchenrechtlichen Voruntersuchung hatte das Bistum Münster den Sachverhalt im Mai 2023 an die zuständige Kommission im Vatikan weitergeleitet. Die Kommission hat dem Bistum Münster in dieser Woche mitgeteilt, dass gegenüber dem Priester in der Angelegenheit ein Strafdekret zu erlassen sei. Der Inhalt dieses Dekrets wird derzeit erarbeitet. Pfr. K. wurde darüber noch nicht unterrichtet. Dies erfolgt umgehend. Aber aufgrund der Presseberichterstattung wird auf diesen aktuellen Sachstand hingewiesen.
„Sollte die jetzt zitierte Behauptung von Pfr. K., es habe eine ‚einvernehmliche Beziehung‘ zwischen ihm und der jungen Frau gegeben, tatsächlich von ihm so getätigt worden sein, ist das ein Unding und vor dem Hintergrund der Faktenlage, die ich kenne, für die betroffene Frau eine Zumutung! Von Einvernehmlichkeit kann in meinen Augen keine Rede sein!“, erklärt der Interventionsbeauftragte Frings.