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Aktuelles

Gremien beraten über Kirchenentwicklung

03. Mai 2024

Der Kirchensteuerrat und der Pastoralrat sind die beiden wichtigsten Mitbestimmungsgremien im Bereich der katholischen Kirche im Oldenburger Land. Ende April sind sie auf Einladung von Weihbischof Wilfried Theising zur jährlichen gemeinsamen Klausurtagung in der Katholischen Akademie Stapelfeld zusammengekommen. 

 

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Zu einer gemeinsamen Klausurtagung kamen Ende April die Gremien Pastoralrat und Kirchensteuerrat in der Katholischen Akademie Stapelfeld zusammen.

Die Gremien setzen sich aus delegierten und berufenen Vertreterinnen und Vertretern der Berufsgruppen und Dekanate im Offizialatsbezirk Oldenburg zusammen. Die Aufgabenfelder und regelmäßigen Themen sind unterschiedlich: Der Pastoralrat wirkt mit bei der Bildung und Umsetzung inhaltlicher Schwerpunkte und Richtlinien, berät den Offizial und unterstützt ihn in seiner Leitungsaufgabe. Der Kirchensteuerrat legt insbesondere den Haushaltsplan der Röm.-Kath. Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster fest und genehmigt die Jahresrechnung. 

Wenn die Gruppen gemeinsam tagen, geht es darum, die pastorale und die wirtschaftliche Perspektive auf die Kirchenentwicklung gemeinsam zu beraten. Zu Beginn ging der Bischöfliche Offizial, Weihbischof Wilfried Theising, auf personelle Veränderungen im BMO und in den Pfarreien ein, wie den anstehenden Weggang des Verwaltungsleiters oder den Wechsel in der Spitze der Abteilung Schule. Finanzdirektor Michael gr. Hackmann gab einen Einblick in die vorläufige Jahresrechnung für das zurückliegende Jahr und referierte über mögliche Entwicklungen in den kirchlichen Finanzen. 

Umfassend berieten die Gremien nach einem Vortrag von Dr. Markus Wonka, Leiter der Abteilungen Seelsorge und Seelsorge-Personal, den aktuellen Stand der Entwicklung der Pastoralen Räume. Hier werden derzeit zwei große Themen parallel in allen sechs Pastoralen Räumen bearbeitet: Zum einen läuft die Arbeit der sechs katholischen Kirchengemeindeverbände als Rechtsträger in den Pastoralen Räumen an. Diese bereiten vor, dass zum 1. August 2024 die Trägerschaften der Kitas von den Pfarreien auf die Verbände übertragen werden können. Daneben sind die Prozessgruppen in die Arbeit gestartet. Sie bündeln und beraten bis Ende 2025 pastorale Anliegen in den Regionen und steuern damit den Prozess Kirchenentwicklung. Zudem haben sie die Aufgabe, neue Initiativen und Impulse im Pastoralen Raum anzustoßen. Bindeglied der dafür relevanten Gremien sind die Prozessleiter, die gleichzeitig die Prozessgruppen koordinieren und Vorsitzende der Kirchengemeindeverbandsvertretungen sind. 

„Es sei richtig und wichtig in den Gremien zusammenzukommen, um über Kirchentwicklung zu beraten. Es motiviert, dass wir die Kirche im Oldenburger Land solide auf Zeiten vorbereiten können, in denen Personal und Finanzen knapper werden“, resümierten die Teilnehmenden.