Münster (pbm/sk). „Synodalität ist für die Kirche verbindlich und von der päpstlichen Autorität gesetzt.“ Das hat der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, am 15. November in Münster betont. Der Bischof blickte bei der Sitzung des Diözesanrates, das ist das oberste synodale Mitwirkungsgremium im Bistum, auf die Weltsynode zurück, an der er im Oktober in Rom teilgenommen hatte. „Ich bin voller Zuversicht. Das Abschlussdokument der Weltsynode wird die Kirche der Zukunft bestimmen und verändern“, sagte Bischof Genn.
Er zitierte aus diesem Abschlussdokument, in dem es im Blick auf Synodalität unter anderem heißt, dass diese das „Zusammenkommen auf allen Ebenen der Kirche zum gegenseitigen Zuhören, zum Dialog und zur gemeinschaftlichen Entscheidungsfindung“ beinhalte. Ziel in einem synodalen Prozess sei nicht das Erzielen von Mehrheitsentscheidungen, sondern das Erreichen eines Konsenses, betonte Bischof Genn. Das gelte für alle Ebenen der Kirche, von der Pfarrei über das Bistum bis hin zur weltkirchlichen Ebene. Eine synodale Kirche könne gefördert werden, indem eine stärkere Beteiligung des gesamten Volkes Gottes an Entscheidungsprozessen unterstützt werde. Auch müsse es in einer synodalen Kirche für diejenigen, die Autoritätspositionen in der Kirche innehaben, eine Rechenschaftspflicht gegenüber der Gemeinschaft des Volkes Gottes geben. Wie es aber in einer synodalen Kirche gelingen kann, dass die Armen und diejenigen, die am Rande der Gesellschaft stehen, stärker in den Mittelpunkt gestellt werden, sei für ihn noch eine offene Frage, unterstrich Bischof Genn.
Auch im Bistum Münster gehen die Überlegungen zu den synodalen Veränderungsprozessen weiter. Brigitte Lehmann informierte über den aktuellen Stand der Erörterungen, in deren Zentrum der Diözesanrat und seine Weiterentwicklung steht. So soll der Diözesanrat künftig unter Leitung des Bischofs weiterhin eine beratende, aber auch eine Entscheidungsfunktion haben.
Weiteres Thema im Diözesanrat waren die Pfarreirat- und Kirchenvorstandswahlen. Diese finden im kommenden Jahr am selben Termin, nämlich am 8. und 9. November 2025, statt. Mitarbeitende der Münsteraner Bistumsverwaltung, die die Wahlen vorbereiten, informierten über die Neuerungen der Wahlen. Die Neuerungen sollen, so lautete der Tenor, dazu beitragen, dass die Verantwortlichen vor Ort die Wahlen mit weniger Aufwand und noch mehr positiver Resonanz umsetzen können.
Entlastungen sind unter anderem in den neuen Wahlordnungen für Kirchenvorstand und Pfarreirat enthalten. Letzterer stimmte der Diözesanrat in seiner Sitzung zu. Ein Beispiel: Die Größe des Pfarreirats hängt demnach künftig nicht mehr von der Katholikenzahl in der Kirchengemeinde ab, sondern wird nach den pastoralen Anforderungen und Bedingungen vor Ort individuell festgelegt. So ist nur eine Mindestzahl von mindestens fünf gewählten Mitgliedern vorgesehen.
Zugestimmt hat der Diözesanrat auch Änderungen bei der Art der Stimmabgabe. Neben der klassischen Variante – der Wahl an der Urne im Wahllokal – bietet das Bistum den Kirchengemeinden auch eine Allgemeine Onlinewahl an. Dabei bekommen alle Wahlberechtigten eine Einladung zur Wahl per Brief. Dieser enthält die Zugangsdaten für die Onlinewahl. Mit diesen können die Wählerinnen und Wähler am heimischen PC, Handy oder Tablet ihre Stimme abgeben. Wer das nicht kann oder möchte, kann Briefwahl beantragen. Zusätzlich kann die Kirchengemeinde die herkömmliche Urnenwahl anbieten. Dabei wird technisch ausgeschlossen, dass jemand mehrmals wählt.
Die bei den vergangenen Wahlen angebotene Möglichkeit einer Allgemeinen Briefwahl wird es dagegen nicht mehr geben. Zwar führte sie zu einer deutlich höheren Wahlbeteiligung als die reine Urnenwahl, sie war jedoch mit einem hohem materiellen und finanziellen Aufwand verbunden. „Die Onlinewahl bietet angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Wahlberechtigten die Chance auf eine ähnlich hohe Wahlbeteiligung. Gleichzeitig werden so vielleicht weitere – auch jüngere – Personen zur Abgabe ihrer Stimme motiviert, da diese sehr niedrigschwellig möglich ist“, erläuterte Markus Hollenhorst, Leiter der Fachstelle Kirchliches Meldewesen und Strukturdatenmanagement im Bistum Münster. Eine neue Software werde zudem den gesamten Prozess der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Wahlen erleichtern und unterstützen. Ein umfangreiches Schulungsangebot wird die für die Wahlen vor Ort Verantwortlichen im kommenden Jahr auf die Wahlen vorbereiten.
Weiteres Thema war die Beteiligung von Laien an der Bestellung des Bischofs von Münster. Hierzu hat das Domkapitel bereits beschlossen, die Beteilung von Laien zu stärken, soweit es die kirchenrechtlichen Bestimmungen und das sogenannte Preußenkonkordat, das die Wahl regelt, zulassen. Das Domkapitel hat den Diözesanrat gebeten, 16 Mitglieder zu benennen, die gemeinsam mit den 16 stimmberechtigen Mitgliedern des Domkapitels über den künftigen Bischof beraten werden. Der Diözesanrat beschloss nun, dass alle stimmberechtigen Mitglieder des Diözesanrates Vorschläge machen können und wahlberechtigt sind. Gewählt werden können nur Laiinnen und Laien, keine Kleriker (Priester und Diakone). Die Wahl wird auf der nächsten Sitzung des Diözesanrates am 7. Februar 2025 stattfinden. Die Gewählten werden gemeinsam mit dem Domkapitel über das notwendige Profil des künftigen Bischofs sprechen, ehe auch konkrete Namensvorschläge diskutiert werden. Auf Grundlage dieser Beratungen stellt das Domkapitel dann die Liste zusammen, die an den Apostolischen Nuntius, das ist der Botschafter des Papstes in Deutschland, geht. Der Nuntius gibt im Anschluss Namensvorschläge nach Rom weiter, von wo letztlich eine Liste mit drei Namen zurück ans Domkapitel geht, das dann aus dieser Liste den Bischof von Münster wählt. Auch dieses Verfahren ist im Preußenkonkordat so festgelegt.
Informiert wurde auf der Sitzung des Diözesanrates unter anderem auch über den aktuellen Stand im Prozess zur Entwicklung pastoraler Strukturen sowie über das Verständnis von Bildung in den katholischen Bildungseinrichtungen im Bistum Münster.