Vechta, 18.12.; Zumregelmäßig stattfindenden Austausch hat sich jetzt Weihbischof Wilfried Theising mit der Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts (KODA) getroffen. Das Gremium, das sich paritätisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber zusammensetzt, beriet mit Theising über zukünftige Schwerpunkte kirchlicher Arbeit. Zudem wurde über finanzielle und strukturelle Entwicklungen im Offizialatsbezirk Oldenburg gesprochen.
Deutlich betonte Theising, seine neutrale Rolle in der KODA im Verhältnis zwischen Mitarbeiterseite und Dienstgeberseite. Er vertraue darauf, dass sich die Seiten verständigen und gute Lösungen für die Mitarbeitenden und Dienstgeber finden werden. Die Ergebnisse der Beratungen, die KODA-Beschlüsse, werden durch den Bischof von Osnabrück und den Bischöflich Münsterschen Offizial in Vechta als Kirchengesetze in Kraft gesetzt.
Besonders hob Theising den Dritten Weg hervor und bestärkte den hohen Wert des kircheneigenen Verfahrens, das Arbeitsvertragsrecht über eine Kommission zu regeln und nicht über einen Tarifvertrag.
Was ist der „Dritte Weg“?
Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, das Arbeitsrecht selbst zu regeln. Nach der Grundordnung des kirchlichen Dienstes erfolgt dies über den sogenannten „Dritten Weg“, der statt des Tarifvertragssystems der säkularen (weltlichen) Arbeitswelt zur Tariffindung genutzt wird. Daher kommen Regelungen des Arbeitsvertragsrechts nicht über Tarifverträge zustande, sondern durch Kommissionen.
Dieses kircheneigene Konzept des Arbeitsrechtsregelungssystems sieht die Bildung von paritätisch besetzten Kommissionen vor, die konsensorientiert kollektive Regelungen zum Inhalt, zur Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen beschließen.
- KODA ist die Abkürzung für „Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsvertragsrechts“
- Das Gremium setzt sich paritätisch zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Dienstgeber und der Mitarbeitenden aus dem Bereich der Arbeitswelt der Katholischen Kirche in Deutschland. Die Kommission erarbeitet Regelwerke, sogenannte Arbeitsvertragswerke, die Tarifverträgen ähneln. Diese beschreiben rechtliche Normen für Arbeitsverhältnisse. Für alle 27 Bistümer in Deutschland besteht entweder eine Bistums-KODA oder es haben sich mehrere Bistümer zu einer Regional-KODA zusammengeschlossen, wie im Fall von Osnabrück und Vechta.
- Der Konsens wird in kooperativ gestalteten Verhandlungen beider Seiten gesucht, die ohne die weltlichen Arbeitskampfmittel, z. B. Streiks, auskommen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Mitgliedern der Mitarbeiter- und der Dienstgeberseite ist beim „Dritten Weg“ von großer Wichtigkeit, um einen fairen und angemessenen Ausgleich beiderseitiger arbeitsrechtlicher Interessen zu gewährleisten.
- Die Arbeitsvertragsordnung (AVO) der Regional-Koda Vechta-Osnabrück ist angelehnt an den TVöD, also den Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst, und enthält darüber hinausgehend Regelungen für kirchliche Arbeitgeber.