Navigationsmenüs (Bischöflich Münstersches Offizialat)

Betriebsübergang der Schulen von der Schulstiftung St. Benedikt an das Offizialat

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Allgemeine Themen

Warum soll der Wechsel direkt zum neuen Schuljahr geschehen?

Der Stiftungsrat hat die Entscheidungen gefällt. Danach sollten die Ergebnisse kurzfristig in alle Richtungen kommuniziert werden, auch um das Aufkommen von Gerüchten zu vermeiden. Der Betriebsübergang kann innerhalb von vier Monaten vorbereitet werden. Der 1. August ist eine klare Grenze zum neuen Schuljahr, damit bekommen alle Beteiligten schnell Gelegenheit, in der neuen Rechtsstruktur zu arbeiten. 

Wie wurden die Schulleitungen / Mitarbeitenden informiert?

Mit den Schulleitungen und den Delegierten der Mitarbeitervertretungen wurden Gespräche geführt. Alle Mitarbeitenden, Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten bekommen Briefe, um über den Trägerwechsel informiert zu werden.  

Wie heißt dann künftig der Träger der Schulen? 

Die Römisch-Katholische Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (KöR), vertreten durch das Bischöflich Münstersche Offizialat (BMO). 

Gilt das für alle Träger: Die Schulstiftung und die beiden gGmbH?

Ja. Bislang ist es so, dass sieben Schulen direkt von der Schulstiftung St. Benedikt getragen werden. Für die Liebfrauenschule Vechta und die BBS Marienhain Vechta wurden seinerzeit gemeinnützige GmbH (gGmbH) als Träger gegründet. Die gGmbH sind zu 100% Tochtergesellschaften der Schulstiftung St. Benedikt. Der Stiftungsrat und die Gesellschafterversammlungen für die gGmbH sind personenidentisch besetzt.  

Die Schulstiftung besteht fort, die beiden gGmbH sollen nach abgeschlossener Übertragung dann später liquidiert werden.  Die Schulstiftung fördert auch künftig ihren Stiftungszweck, betreibt aber nicht mehr direkt die Schulen.

Für welche Schulen wird die Trägerschaft verändert?

Oberschulen in der bisherigen Trägerschaft Schulstiftung St. Benedikt:

» Marienschule Cloppenburg 

» Paulus-Schule Oldenburg 

» Ludgerus-Schule Vechta 

» Franziskusschule Wilhelmshaven 

Gymnasien in der bisherigen Trägerschaft Schulstiftung St. Benedikt:

» Liebfrauenschule Cloppenburg 

» Liebfrauenschule Oldenburg 

» Cäcilienschule Wilhelmshaven 

sowie 

» Gymnasium Liebfrauenschule Vechta (bisherige Trägerschaft Liebfrauenschule Vechta gGmbH)  

» Berufsbildende Schulen Marienhain Vechta (bisherige Trägerschaft BBS Marienhain Vechta gGmbH) 

Wie wirkt sich das auf die Absichtserklärung mit dem KST aus?

Mit dem Vechtaer Kolleg St. Thomas und dem Dominikanerorden als Schulträger werden seit einiger Zeit Gespräche geführt, die Schule in eine gemeinsame Trägerschaft von Orden und Schulstiftung zu überführen. Diese Gespräche sind weit fortgeschritten und werden fortgesetzt. Hier soll die Römisch-Katholische Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster die Rolle der Schulstiftung übernehmen. 

Geht es darum, dass das Offizialat direkteren Zugriff auf die Schulen haben möchte?

Nein, es um eine inhaltliche, finanzielle und verwaltungstechnische Sicherung und Profilierung der Schulen mit klaren Zuständigkeiten innerhalb des Offizialates. Die Neustrukturierung des Aufgabenfeldes ist ähnlich dem Modell, welches vor dem Jahr 2008 bestand. Die Organisationsform innerhalb eines Bistums/Offizialats ist im Übrigen in Niedersachsen nicht unüblich. Das Bistum Hildesheim verfährt ähnlich mit guten Erfolgen. 

Wie ist die Perspektivplanung des BMO zu den Schulen?

Die Schulen sollen eine Stärkung erfahren. Mit der Entscheidung unterstreicht das Offizialat seine Absicht, Schulen zu einem inhaltlichen Schwerpunkt der Zukunft zu machen, an der Profilierung zu arbeiten und mit den Mitarbeitenden an den Schulen und in der Verwaltung die Schulen perspektivisch zu stärken. Dazu gehören eine sichere Finanzierung und weiterhin inhaltlich gute Begleitung.  

Sind angestoßene oder notwendige Bauprojekte davon betroffen?

Nein, die Römisch-Katholische Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster ist auch im bisherigen Konstrukt Eigentümerin vieler Immobilien und damit für die größeren Bauprojekte zuständig. Für Kleinbaumaßnahmen werden auch weiterhin die Schulen im Rahmen ihrer Budgets selbst verantwortlich sein. 

Schulalltag

Haben die Änderungen Auswirkungen auf den Lehrplan?

Den Lehrplan bestimmt das Land! Als katholische Schule dürfen und werden wir aber – wie bisher – unser pädagogisches und inhaltliches Profil schärfen. Dies ist der Vorteil unserer katholischen Schulen in freier Trägerschaft. Seien sie versichert, dass das Offizialat auch zukünftig diese Aufgabe sorgfältig und verantwortungsvoll ausübt.

Schülerinnen und Schüler

Was ändert sich für die Schülerinnen und Schüler an den Schulen?

Für die Schülerinnen und Schüler an den Schulen ändert sich grundsätzlich nichts. Der Schulbetrieb läuft unverändert weiter. 

Mitarbeitende

Bedeutet der Trägerwechsel einen Betriebsübergang?

Der Betriebsübergang ist zum Schutze der Mitarbeiter klar geregelt, somit ändert sich an den Verträgen nichts.  Entsprechend § 27 a der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) wurden die Mitarbeitendenvertretungen durch Schulstiftung und Offizialat darüber informiert, dass der Schulbetrieb zum kommenden Schuljahr in eine neue Trägerschaft überführt wird. In diesem Fall greifen die Regeln nach § 613 a BGB (Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang), wodurch sichergestellt ist, dass Mitarbeitende nicht schlechter gestellt werden. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter wird im weiteren Verlauf der Vorbereitungen des Betriebsübergangs persönlich angeschrieben. Mit dem Schreiben bekommen sie weitere detaillierte Informationen. 

Wer wird Dienstvorgesetzter der pädagogischen Mitarbeitenden und der Schulleiterinnen und Schulleiter ?

Das Dienstvorgesetztenverhältnis geht für die pädagogischen Mitarbeitenden und die Schulleitungen vom Vorstand der Schulstiftung St. Benedikt auf die Leitung der Abteilung Schule im BMO über. Die Schulleitung ist weiterhin für die Mitarbeitenden in der jeweiligen Schule vor Ort weisungsbefugt.

Wer wird Dienstvorgesetzter der Verwaltungsmitarbeitenden?

Dienstvorgesetzter wird unmittelbar die Leitung der Abteilung Verwaltung im BMO. Die Schulleitung vor Ort ist für die Mitarbeitenden in der jeweiligen Schulen weiterhin weisungsbefugt. 

Wer wird zuständig für inhaltliche und fachliche Fragen?

In inhaltlichen und pädagogischen Fragen und in Angelegenheit der Fach- und Dienstaufsicht ist auch zukünftig die Schulleitung die erste Ansprechperson, die sich in enger Abstimmung mit der Abteilung Schule im BMO befindet.  

Wer ist zuständig für alle anderen Fragen?

Für administrative und verwaltungstechnische Fragen, wie z. B. Abrechnungen, Gehaltsmitteilungen, Eingruppierungen etc., wird zukünftig die Abteilung Verwaltung zuständig, entweder über die bereits bekannten Ansprechpersonen, z. B. im Referat Personal, oder über die Stelle „Referent Schulverwaltung“ als übergreifender Ansprechperson.  

Weitere Fragen richten Sie bitte per E-Mail an:

Kontakt

Foto von Dr. Christian Schulte
Dr. Christian Schulte

Leiter Abteilung Schule

04441 872-220

Abteilung Schule
Kolpingstraße 20
49377 Vechta