Und danach?
Oft wird in einem Bewerbergespräch nach der Möglichkeit der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung gefragt. Wir müssen dann darauf hinweisen, dass wir eine Übernahme nicht garantieren können. Für das Offizialat gibt es einen festen Stellenplan. Sind alle Stellen besetzt, besteht keine Möglichkeit auf Übernahme. In der Regel bieten wir unseren Auszubildenden nach der Ausbildung aber die Möglichkeit, noch einige Monate in einem befristeten Arbeitsverhältnis z. B. an Sonderprojekten mitzuarbeiten.
Wir sind überzeugt davon, dass unsere Auszubildenden bei uns eine umfangreiche Ausbildung genießen, die sie befähigt, auch bei jedem anderen Arbeitgeber ein wertvoller Mitarbeiter zu werden.