Fachstelle Kirchenrecht
Kirchenrecht? Warum?
Mit dem Recht in der Kirche sind häufig eher negative Vorstellungen und Meinungen verbunden. An Vorwürfen mangelt es nicht: lästig, irgendwie skurril, weit entfernt von Barmherzigkeit und Liebe. Der Buchstabe des Gesetzes und das Wirken des Heiligen Geistes scheinen für viele unüberwindbare Gegensätze zu sein.
Im Gegenteil, wer als Glaubender in Gemeinschaft leben will, bedarf eines verlässlichen Rahmens, in dem er sich sicher bewegen kann. Der Glaube und christliche Spiritualität sind keine vom Alltag abgetrennten und exklusiven Bereiche, denen man für einige Stunden oder an einem Tag in der Woche innere Aufmerksamkeit schenkt. Glaube will sich im konkreten Leben, in der Realität bewähren. Glaube will den Alltag durchdringen und gestalten. Glaube will in Gemeinschaft lebendig sein. Und dabei ist das Kirchenrecht die notwendige Hilfe, die Beziehungen der Glaubenden untereinander so zu gestalten, dass sie so weit wie möglich vor Willkür geschützt sind. Kirchenrecht ist damit ein Erfordernis der Gerechtigkeit in der Kirche, die die Gemeinschaft der Glaubenden ist.
Das grundlegende Gesetzbuch der Kirche ist der Codex Iuris Canonici (CIC). Es regelt z. B. die Verfassung der Kirche, wie sie aufgebaut ist, wie die einzelnen Glieder einander zugeordnet und wie Kompetenzen verteilt sind. Auch ordnet der CIC den Verkündigungsdienst (Predigt, Katechese, Schule etc.) und die Sakramentenspendung (Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Weihe, Ehe). Er regelt die Fragen, wie mit Heiligen Orten (Kirchen, Kapellen, Friedhöfe etc.) umzugehen und wie das kirchliche Vermögen zu verwalten ist. Zudem kümmert sich der CIC um das Gerichtswesen der Kirche, da Gläubige von ihrer Kirche verlangen können, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.
Die Fachstelle Kirchenrecht beschäftigt sich in der Hauptsache mit der Spendung und dem Empfang der Sakramente. Wenn Sie wissen möchten, ob und wo Ihr Kind getauft werden kann, wie Sie vielleicht selbst Mitglied der katholischen Kirche werden können, wie das mit den Tauf- und Firmpaten ist, ob Sie kirchlich heiraten können, obwohl Ihr Partner nicht katholisch ist, ob sie als ausgetretener Katholik beerdigt werden können, ob Ihre gescheiterte Ehe vielleicht annulliert werden kann und und und…, melden Sie sich gerne, wir freuen uns über jeden Kontakt!
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