Kirchenausschüsse
Der Kirchenausschuss verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinden und in den Kirchengemeinden, er ist für Verwaltungsaufgaben und die Immobilien zuständig, er ist Dienstgeber für alle Angestellten einer Kirchengemeinde und vertritt diese juristisch nach außen.
Je nach Gemeindegröße gehören dem Gremium neben „geborenen Mitgliedern“ wie dem Pfarrer, einem weiteren Geistlichen, dem Kirchenprovisor und einem Mitglied des Pfarreirates bis zu 14 gewählte Mitglieder an. Wahlberechtigt sind alle Katholiken ab dem 16. Lebensjahr, wählbar ab dem 18. Lebensjahr. Die Amtsperiode beträgt vier Jahre. Personen, die in einem Dienstverhältnis zur Kirchengemeinde stehen, können nicht gewählt werden.
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