Pfarreiräte
Pfarreiräte dienen dem Aufbau einer lebendigen Pfarrei und der Verwirklichung des "Heils- und Weltauftrags der Kirche". Sie tragen so dazu bei, dass die Communio, das Miteinander in der Kirche, gefördert wird. Pfarreiräte sind der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat einer Pfarrei und zugleich das vom Bischof anerkannte Laienorgan.
Pfarreiräte tragen im Zusammenwirken mit den im Dienst der Pfarrei stehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Verantwortung für das Pfarreileben, unbeschadet des Einspruchsrechtes des leitenden Pfarrers und der Eigenverantwortlichkeit des Kirchenvorstandes/Kirchenausschusses.
Gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer sowie den für die Seelsorge amtlich Beauftragten berät er alle die Pfarrei betreffenden Fragen und Aufgaben, fasst Beschlüsse und trägt – gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitgliedern – Sorge für deren Durchführung. In diesem Miteinander hat der Pfarreirat teil an der Pfarreileitung. Als Organ des Laienapostolates kann er, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Pfarrei, in eigener Verantwortung tätig werden. Der Pfarreirat hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem leitenden Pfarrer und dem Pastoralteam das pastorale Wirken entsprechend den Herausforderungen in der Pfarrei so zu entwickeln und zu gestalten, dass die Kirche in den Lebensräumen und Lebenswelten der Menschen wirksam präsent ist.
Die Aufgaben eines Pfarreirates sind u.a.:
- Förderung des Bewusstseins für das gemeinsame Priestertum aller Getauften
- Erarbeitung und Realisierung eines lokalen Pastoralplans in Zusammenarbeit mit Pfarrer, Pastoralteam und Kirchenausschuss
- Vernetzung der Gruppen kirchlichen Lebens
- Vernetzung der kirchlichen Einrichtungen und Gruppierungen mit den Kommunen und Partnern im Sozialraum
- Übernahme der Mitverantwortung für eine lebendige Liturgie
- Erarbeitung bzw. Anpassung von Konzepten für Sakramentenkatechese
- Ausrichtung des karitativen Dienstes einer Pfarrei an den wahrgenommen Nöten und Sorgen der Menschen
- Wahrnehmen des Lebensraums Schule
- Öffentlichkeitsarbeit der Pfarrei
- Wecken von Verantwortung für weltkirchliche Aufgaben
- Pflege der ökumenischen Zusammenarbeit
- Fördern des interreligiösen Dialogs
- Weltweites Fördern der Verwirklichung von Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung
- Der Pfarreirat wirkt bei der Erstellung des Haushalts- und Stellenplans mit.
- Dem Pfarreirat ist vor der Besetzung der Pfarrstelle Gelegenheit zu geben, den Bischof über die Hauptabteilung Seelsorge-Personal des Bischöflichen Generalvikariates über die örtlichen Gegebenheiten und den lokalen Pastoralplan zu unterrichten und zum Besetzungsvorschlag des Bischofs Stellung zu nehmen.
Zusammensetzung
Pfarreiräte setzen sich zusammen aus dem Pfarrer, Mitgliedern des Pastoralteams und gewählten Vertretern der Gemeinden.
Gemeindeausschüsse
In großen Pfarreien mit mehreren Gemeinden können vor Ort Gemeindeausschüsse gebildet werden.
Die Aufgaben eines Gemeindeausschusses sind:
- Ansprechpartner für Gruppen und Einzelpersonen „vor Ort“
- Schaffung eines „Netzwerkes“ mit Einrichtungen etc.
- Gewinnung des Überblicks über den „Sozial- und Lebensraum“
- Planung von Aktionen und Veranstaltungen
- Repräsentation bei Anlässen der Gemeinde
(Quelle: Statuten für die Pfarreiräte im Bistum Münster)
Kontakt
Kontakt
Pastoralrat
Bischöflich Münstersches Offizialat | Abteilung Seelsorge
Bahnhofstraße 6
49377 Vechta