Kirchensteuerrat
Mit kirchlichen Geldern umzugehen ist eine verantwortungsvolle Sache. Die Kirchensteuerzahler haben einen Anspruch darauf, dass ihr Geld sinnvoll verwandt wird. Wie sollen die Mittel verwendet werden? Wo soll Geld investiert werden? Wo muss möglicherweise gekürzt werden? Fragen, deren Beantwortung zu spürbaren Folgen führt. Ein Grund, warum die katholische Kirche im Oldenburger Land auch in diesem Bereich bereits seit 1972 viele mit einbezieht. Im sogenannten Kirchensteuerrat stellt ein maximal 20-köpfiges Gremium die finanziellen Weichen für die katholische Kirche im Oldenburger Land.
Neben dem Offizial, den Leitern der Abteilungen Seelsorge und Verwaltung sowie dem Justitiar gehören ihm je eine Frau oder ein Mann aus den acht Dekanaten des Offizialatsbezirks an. Voraussetzung: Sie müssen auch in ihrer Heimatpfarrei dem dortigen Kirchenausschuss angehören. Bis zu drei Personen kann der Offizial darüber hinaus zusätzlich in das Gremium berufen.
Die Aufgabe des Kirchensteuerrats: "Den Haushaltsplan der Röm.-Kath. Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster festzusetzen, die Jahresrechnung der Röm.-Kath. Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster zu genehmigen, die Höhe der Diözesan-Kirchensteuer festsetzen" und über "die Anträge auf Erlass und Stundung der Kirchensteuer entscheiden", wie es in der Satzung des Gremiums heißt.