Kontakt für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs
In allen Fällen, wo sich von Missbrauch Betroffene mit ihrem Anliegen, ihren Sorgen und Nöten Hilfe seitens des Bistums Münster erwarten, können sich diese Personen an eine der im Folgenden vorgestellten Personen wenden. Das gilt nicht nur in Fällen des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen oder Jugendlichen, sondern in allen Fällen, wo Gewalt – in welcher Form auch immer – im Rahmen der Kirche und ihrer vielfältigen Angebote auftritt (z.B. in Kindertageeinrichtungen, in der Seelsorge, bei Messdienergruppen, Schulen in kath. Trägerschaft, Einrichten der Alten-, Kranken oder Behindertenhilfe)
Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt im Zusammenhang mit der katholischen Kirche im Bistum Münster/Offizialatsbezirk Oldenburg können sich an folgende Ansprechpersonen wenden.
Den Betroffenen eine Stimme geben
Die Betroffeneninitiative ist eine Gruppe von Betroffenen, die durch Menschen, die im Bistum Münster / Offizialatsbezirk Oldenburg tätig waren bzw. sind, sexuelle Gewalt und Missbrauch erlebt haben.
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Dipl. Sozialarbeiterin | Ansprechperson für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs
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Dipl. Sozialpädagogin | Ansprechperson für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs
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Theologin, Supervisorin | Ansprechperson für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs
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Pädagoge | Ansprechperson für Verfahren bei Fällen sexuellen Missbrauchs
Interventionsbeauftragter
Im Bistum Münster (NRW + Offizialatsbezirk Oldenburg) sind zwei Interventionsbeauftragte weisungsunabhängig für die Bearbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs zuständig:
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Weisungsunabhängige Interventionsbeauftragte,
Syndikusrechtsanwältin
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Weisungsunabhängiger Interventionsbeauftragter
Anerkennung des Leids
Viele von (sexueller) Gewalt betroffene Menschen leiden oft über Jahrzehnte an den Folgen dieser Übergriffe.
Ein Weg, wenigstens in Ansätzen dieses Leid zu mindern, ist die Gewährung von Zahlungen zur Anerkennung des Leids. Bei diesen Zahlungen handelt es sich nicht um Entschädigungszahlungen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den unten stehenden Erläuterungen.
Das Bistum Münster möchte Betroffenen sexuellen Missbrauchs seelische Belastungen ersparen, die entstehen können, wenn sie erneut einen Antrag stellen, um von der katholischen Kirche weitere Zahlungen in Anerkennung ihres Leids zu erhalten. Hintergrund ist eine Neuregelung des Verfahrens durch die Deutsche Bischofskonferenz. Betroffene haben nun die Möglichkeit, Leistungen bis zu 50.000 Euro zu erhalten.
Die Unterlagen für eine Beantragung solcher Leistungen, zu denen nicht nur die Anerkennungszahlung gehören kann, sondern auch die Übernahme von Therapiekosten, finden Sie hier. Hier finden Sie auch einen Link zur entsprechenden Ordnung
Informationen der Deutschen Bischofskonferenz
Die Deutsche Bischofskonferenz hat am 25. September 2018 mit einer Pressekonferenz den Bericht des interdisziplinären Forschungsprojekts „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) veröffentlicht. Mehr Informationen zur Studie und deren Ergebnissen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.hilfe-nach-missbrauch.de
Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch
Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz