Musterordnung für Friedhöfe
Der Friedhof ist die Stätte, an der die Verstorbenen zur letzten Ruhe gebettet werden. Er ist mit seinen Gräbern ein sichtbares Zeichen der Vergänglichkeit des Menschen. Daher ist er auch der Ort, an dem die Kirche die Botschaft verkündet, dass Christus dem Tode die Macht genommen hat und denen, die an ihn glauben, das ewige Leben geben wird.
Um diese pastoralen Ziele zu erreichen, soll die Muster-Friedhofsordnung für alle katholischen Friedhöfe im Offizialatsbezirk Oldenburg gelten. Sie ist als sogenannte Rahmen-Ordnung gedacht. Das bedeutet, dass die Kirchengemeinden die Frieshofsverordnung an die Erfordernisse vor Ort anpassen und entsprechend ausfüllen.
Anonyme Bestattungen sind laut §14 Abs. 4 nicht erlaubt. Dennoch möchte man den Nutzungsberechtigten in ihrem Wunsch nach einer pflegefreien Grabstätte entgegenkommen. Dies kann durch einheitlich gestaltete Grabstätten, die durch die Kirchengemeinde unterhalten und gepflegt werden, geschehen. Eine Alternative des Friedhofträgers, um eine pflegeleichte Grabstätte zu erhalten, ist die Möglichkeit zur Urnenbeisetzungen auf alten Familiengrabstätten.