Präventionsordnung
Die Prävention gegen sexualisierte Gewalt ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Im Geiste des Evangeliums will die katholische Kirche allen einen sicheren Lern- und Lebensraum bieten. In diesem wird ihre menschliche und geistliche Entwicklung gefördert sowie ihre Würde und Integrität geachtet.
In Folge der Fälle sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der katholischen Kirche hat es in der Deutschen Bischofskonferenz und auch im Offizialatsbezirk eine intensive Diskussion über Präventionsmaßnahmen gegeben.
Die katholische Kirche will Mädchen und Jungen Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können. Dies sollen geschützte Orte sein, in denen junge Menschen sich angenommen und sicher fühlen. Kinder und Jugendliche brauchen Vorbilder denen sie vertrauen können. Die Verantwortung für den Schutz von Mädchen und Jungen liegt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesamtfeld der kirchlichen Arbeit im kinder- und jugendnahen Bereich. Diese sind zu einem reflektierten Umgang mit ihren Schutzbefohlenen und zur zeitnahen und angemessenen Thematisierung von Grenzverletzungen verpflichtet, die durch ihre Kolleginnen und Kollegen oder durch die ihnen anvertrauten Mädchen und Jungen begangen worden sind.
Der Einsatz von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen bei der Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit und Katechese
setzt in der Regel eine nachgewiesene Schulung voraus, die der Prävention von
sexualisierter Gewalt an Minderjährigen dient.
Kontakt
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Prävention von Macht-Missbrauch und sexualisierter Gewalt
Präventionsbeauftragter für den oldenburgischen Teil des Bistums Münster
volker.huelsmann AT bmo-vechta.de
Bischöflich Münstersches Offizialat | Abteilung Seelsorge - Seelsorge Personal
Bahnhofstraße 6
49377 Vechta