4. Kirchenbücher (Matrikeln)
Bei den Kirchenbüchern handelt es sich um die Register der Taufen und Trauungen, zu deren Führung die Pfarrer seit dem Konzil von Trient (1563) verpflichtet sind, sowie um die Register der Beerdigungen und Firmungen, die zusätzlich zu führen den Pfarrern im Rituale Romanum (1614) nahegelegt wurde. Die Originale der katholischen Kirchenbücher des Oldenburger Landes sind Bestandteile der jeweiligen Pfarrarchive. Da die älteren Kirchenbücher für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigt werden, sind sie großenteils zusammen mit den Pfarrarchiven im Offizialatsarchiv Vechta deponiert.
Von 1831 bis 2010 waren die Pfarrer des Landes Oldenburg verpflichtet, dem Offizialat jedes Jahr Abschriften ihrer Tauf-, Trauungs- und Sterberegister zuzusenden. Diese als zusätzliche Datensicherung fungierende Sammlung der sogenannten Zweitschriften wurde im Offizialat jahrgangsweise eingebunden.
Für die wissenschaftliche bzw. genealogische Benutzung sind die Originale und Zweitschriften der Kirchenbücher aus konservatorischen Gründen gesperrt. Stattdessen können im Offizialatsarchiv Vechta unter Beachtung der Schutzfristen Digitalfotografien der Originalkirchenbücher an PC-Arbeitsplätzen eingesehen werden (siehe dazu den Beitrag von Willi Baumann im „Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland 2014“). Seit 2019 sind die Digitalisate auch im Internet-Portal "Matricula" kostenfrei einsehbar. Zusätzlich liegen im Offizialatsarchiv für die Kirchenbücher verschiedener Pfarreien und Zeiträume maschinen- oder handschriftliche Abschriften sowie Reprofotografien vor (siehe dazu: Informationen für Familienforscher).